Sehr oft können Schäden über eine Versicherung reguliert werden. Hierfür haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Für Cabriofahrer:
Was meist Bestandteil der Teilkaskoversicherung ist, wird oft vergessen:
So ist beispielsweise eine gerissene PVC-Heckscheibe ein Schaden den Sie von ihrer Versicherung ersetzt bekommen.
Die einzigen Kosten, die dabei für Sie anfallen, ist der Selbstbehalt (meist 150 Euro).
Für alle Autofahrer:
Alle Schäden (z.B. Brandlöcher), welche von Dritten verursacht wurden, können über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden.
Die Abwicklung:
Sie melden den Schaden Ihrer Versicherung. Diese wird Ihnen dann eine Schadensnummer mitteilen. Mit dieser Schadensnummer und Ihrer Versicherungsscheinnummer senden wir Ihrer Versicherung ein Angebot zur Reparatur des Schadens zu.
Nach der Bestätigung des Angebotes durch die Versicherung erfolgt die Reparatur. Anschließend rechnen wir direkt über die Versicherung ab.